Tel: 05191 977100

Dienstfahrrad Erlass

  • Das Dienstfahrrad ist dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt.
  • Durch die 0,25% Regelung steht das Rad uneingeschränkt zur privaten Nutzung bereit.
  • Seit dem 01.Jan.2020 muss nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises, als geldwerter Vorteil, versteuert werden.
  • Bezahlung der Leasingrate, aus dem Bruttogehalt -> Gehaltsumwandlung.
  • Dadurch ergibt sich eine erhebliche Einsparung von Abgaben und Steuern!

Gute Gründe

  • Radfahren macht Spaß
  • Bewegung an der frischen Luft hält Fit
  • Dienstradnutzer sind motivierte Mitarbeiter
  • Als Arbeitgeber steigern Sie Ihre Attraktivität
  • Trendthema Elektromobilität
  • Parkplatzsorgen und Staus sind Vergangenheit
  • Radeln Sie klimaneutral in die Zukunft
  • Entdecken Sie, auf zwei Rädern, Ihre Heimat neu
Das hochpreisige Traumrad wird plötzlich erschwinglich! Berechnen Sie im Handumdrehen Ihre Individuelle Einsparung mit unserem Rechner.

Berechnungsgrundlage: Gehaltsumwandlung, Steuerklasse 1, Nds., Bruttomonatsgehalt: 2800€, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtig & übernimmt die Versicherung, 19% MwSt.

Erläuterung: „Kaufpreis“ = Verkaufspreis eines Rades inkl. MwSt, „Leasingrate pro Monat“ = Gehaltsumwandlungsrate exkl. MwSt pro Monat, „Ihr tatsächlich zu zahlender Nettobetrag pro Monat“ = auf diese Summe Nettogehalt verzichten Sie pro Monat. 

Menü schließen